Utl.: Gerichtsspruch richtungsweisend auch für homosexuelle Paare
25.09.2008 – Wien (SK) – “Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache Metock (C-127/08), dürfen PartnerInnen von UnionsbürgerInnen, die eine Staatsbürgerschaft außerhalb der Union besitzen, nicht mehr illegalisiert werden, und ihnen muss daher im Prinzip legaler Aufenthalt in der gesamt EU zugesichert werden. “Auf Drängen Dänemarks und der österreichischen Innenministerin Maria Fekter beschäftigen sich die EU-InnenministerInnen heute bei einem Treffen in Brüssel mit den Auswirkungen dieses Urteils”, erklärt BR Peter Traschkowitsch, Bundesvorsitzender der SoHo (Sozialdemokratie und Homosexualität) und Kandidat zum Nationalrat, heute gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. (weiterlesen…)

Utl.: Traschkowitsch erfreut über den erfolgreichen Wahlkampfstart =














