Tolar: Steuerzahler müssen Strafe für Verzögerungstaktik der ÖVP finanzieren

Utl.: Gerichtsentscheid zur Diskriminierung Homosexueller historisch und wegweisend

10. 1. 2003 – Wien (SK) “Dieses Urteil ist historisch und wegweisend, nachdem hier durch Straßburg erstmals ein klares Verbot zur Ungleichbehandlung homosexueller Menschen ausgesprochen wird” erklärte Freitag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst Günter Tolar, Bundesvorsitzender der SoHo (Initiative Sozialismus & Homosexualität) zum gestern bekannt gewordenen Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.

“Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat Paragraf 209 bekanntlich letztes Jahr nur mit einem juristischen Trick aufgehoben, zur allgemeinen Ungleichbehandlung Homosexueller aber nichts ausgesagt. Im Gegensatz dazu hält der EGMR klar fest, dass eine gesetzliche Ungleichbehandlung homosexueller Menschen im Privatleben nach Artikel 8 und 14 der Menschenrechtskonvention gleichheitswidrig ist. Das ist ein beachtlicher Erfolg des langjährigen Straßburger Gerichtsverfahrens” dankte Tolar allen beteiligten Juristen und den Straßburger Menschenrechtsrichtern.
Zwei weitere Ergebnisse seien laut Tolar beachtenswert: “Erstens freut es mich, dass erstmals Entschädigungszahlungen für die Opfer der Homosexuellendiskriminierung ausgesprochen wurden. 15.000 Euro Schmerzensgeld für eine einzige bedingte Verurteilung nach Paragraf 209 sind ja bei der großen Zahl noch in Straßburg anhängiger Fälle keine Kleinigkeit. Zweitens hat der EGMR in seinem Urteil auch sehr genau die parlamentarische Debatte zum Paragraf 209 aufgerollt und festgestellt, dass spätestens nach dem Expertenhearing im Parlament vom Oktober 1996 klar sein musste, dass dieser Paragraph abzuschaffen ist.

Österreichs Politiker stehen also unter sehr genauer Beobachtung durch internationale Gremien”. Tolar betonte daher: “Das sollte vor allem der ÖVP und Wolfgang Schüssel zu denken geben. Immerhin zahlen die österreichischen Steuerzahler nun einen hohen Preis für die jahrelange Verzögerungstaktik der ÖVP, die alle seit Beginn der 90er Jahre unternommenen Anläufe von SPÖ, Grünen und LIF zur Abschaffung des Paragraf 209 abgeschmettert hat.”

“Dieses Urteil hat eine klare Botschaft: Ungleichbehandlungen von Homosexuellen sind nicht zulässig und rasch zu beseitigen. Daher muss Österreich nun schleunigst die Umsetzung eines Gesetzes zum Schutz vor Diskriminierung (Antidiskriminierungsgesetz) und die rechtliche Absicherung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften angehen” betonte Tolar. “Leider ist wieder einmal die peinliche Situation eingetreten, dass die Rechte Homosexueller in Österreich nur von außen durchgesetzt werden können. Wäre der österreichische Verfassungsgerichtshof nicht im Juni letzten Jahres eingeschritten, würde Paragraf 209 ja noch heute bestehen”, bedauerte Tolar. Gleichzeitig freute sich Tolar, “dass mit diesem Urteil im Rücken auch die letzten Diskriminierungen von Lesben und Schwulen von der nächsten Bundesregierung beseitigt werden müssen. Daher erwarte ich mir, dass unsere Anliegen auch in den aktuellen Regierungsverhandlungen ihren Platz finden. Da ist natürlich auch die SPÖ gefordert, ihre entsprechenden Wahlkampfforderungen wirksam einzubringen.” (Schluss) cs/mp