Utl.: Pechlaner: Wichtiger Schritt zur Chancengleichheit
23. 1. 2005 – Innsbruck (SPÖ-Tirol) Der Diskriminierung von Personen aufgrund einer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung, Religion oder ethnischen Zugehörigkeit, ihres Alters oder Geschlechts sagt das Land Tirol nun den Kampf an. In den Ausschussberatungen vergangene Woche wurde dem Antidiskriminierungsgesetz einstimmig grünes Licht gegeben. Für stellt dies “einen wichtigen Schritt in Richtung Chancengleichheit” dar. “Damit wird sichergestellt, dass der Zugang zur Bildung und Wohnraum oder sozialer Schutz für wirklich alle Menschen in unserem Land gleichermaßen möglich ist”, so Pechlaner.
Interessensvertretungen betroffener Personengruppen haben das Gesetz begrüßt. Gültigkeit hat es z.B. für Bedienstete in Schulen und Kindergärten. Wird die Würde einer Person verletzt, so hat sie Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von mindestens Euro 720.- (schluss) cm