Deutsches Bundesverfassungsgericht gibt intersexuellen Menschen Möglichkeit, geschlechtliche Identität „positiv“ eintragen zu lassen
„Intersexuelle Personen werden von unserer Gesellschaft ausgeschlossen, da Intergeschlechtlichkeit ein Tabuthema ist und oftmals die geschlechtliche Identität nicht eindeutig definiert werden kann. Wir müssen wegkommen von den fixen Kategorien Frau / Mann und endlich (ein)sehen, dass es mehr gibt“, betonte Mario Lindner, Bundesvorsitzender der LSBTI-Organisation der SPÖ (SoHo). Die SoHo begrüßt den gerichtlichen Vorstoß in Deutschland. Dort muss der Gesetzgeber nun laut Karlsruhe bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen: Es soll ermöglicht werden, dass intersexuelle Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, ihre geschlechtliche Identität „positiv“ eintragen lassen. „Wir fordern zusätzlich die Entpathologisierung, das Recht auf Unversehrtheit für Kinder und Jugendliche, sowie eine bessere Aufklärung in der Schule. Unsere Gesellschaft muss sich mit diesem Thema auseinandersetzen, damit mehr Akzeptanz herrscht“, erklärt Lindner.
Noch immer gibt es in Österreich einige Missstände zu diesem Thema: „Es gibt zu wenig professionelle Betreuung und Beratung. In der Medizin gilt Intergeschlechtlichkeit mehrheitlich immer noch als zu behandelnde Krankheit oder Störung. Nach wie vor gibt es normierende Eingriffe bei Kindern, die ihr Leben lang an den Folgen leiden. Diese Zwangsoperationen müssen verboten werden“, meint auch Angelika Frasl, Inter- & Transsprecherin der SoHo Österreich und Vorsitzende des Vereins Trans-Austria. Etwa 20 Kinder pro Jahr werden in Österreich geboren, die nicht eindeutig als männlich oder weiblich zuzuordnen sind. Wir fordern, dass diese Kinder nicht von Anfang an in veraltete Normen gezwungen werden, sondern geschützt sind, um dann selbst entscheiden zu können.