Prammer: Schändliches Spiel der ÖVP auf dem Rücken schwuler Männer

Utl.: Österreichisches Strafrecht enthält zahlreiche Schutzbestimmungen für alle Jugendlichen

1. 6. 2001 – Wien (SK) “Die ÖVP betreibt derzeit ein schändliches Spiel auf dem Rücken schwuler Männer. Wieder einmal verknüpft sie in unsachlicher Art und Weise die Gleichstellung von Homosexuellen mit dem strafrechtlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen”, erklärte heute SPÖ-Frauenvorsitzende Barbara Prammer zur aktuellen Debatte über die ersatzlose Abschaffung des § 209 StGB. “Frau Fekter suggeriert wieder einmal, dass bei einer ersatzlosen Abschaffung des § 209 StGB Jugendliche ’schutzlos’ den älteren Männern ausgeliefert sind. Dabei enthält der zehnte Abschnitt des Strafgesetzbuches zahlreiche Bestimmungen zum Schutz von Jugendlichen beiderlei Geschlechts und jeglicher sexueller Orientierung. Daraus schließe ich, dass sie sich entweder nicht im österreichischen Sexualstrafrecht auskennt oder dass sie in dieser Frage ein schändliches Spiel aus rein ideologischen Gründen betreibt”, erklärte Prammer.

“Dass die Freiheitlichen hier einen differenzierten Standpunkt einnehmen ist äußerst erfreulich, auch wenn sie sich bei dieser unsachlichen Vorgangsweise der ÖVP-Justizsprecherin vielleicht noch schwer tun werden, nicht von ihrem Koalitionspartner in eine emotionalisierende ‘Kinderschänderdebatte’ gezogen zu werden. Wir kennen diese eigenartige Vorgangsweise von Fekter und Khol ja bekanntermaßen schon seit gut einem Jahrzehnt”, stellte Prammer fest. “Offensichtlich ist Homosexualität im Weltbild der österreichischen Christdemokraten immer noch etwas schlechtes und muss ‘anders’ behandelt werden. Frau Fekter hat das sogar öffentlich zugegeben”, betonte Prammer und verweist auf die Parlamentsdebatte zum § 209 vom 17. Juli 1998. Dort hatte Fekter auf die Frage einer Abgeordneten “Ist das Ihre Vorstellung von Schutz für Menschen, dass Sie ihnen ein schlechtes Gewissen wegen ihrer Orientierung und ihrer Prägung machen wollen?” mit “Ja!” geantwortet.

“Auch das eindeutige Ergebnis des parlamentarischen Unterausschusses vom 10. Oktober 1995 wird von der ÖVP gerne verschwiegen, wo doch damals bis auf eine Ausnahme alle Experten – unter anderem der bekannte Kinderpsychologe Prof. Friedrich – für die Abschaffung des § 209 waren. Unter anderem auch, da es genügend andere ‘Schutzbestimmungen’ gibt”, stellte Prammer fest.

Der zehnte Abschnitt StGB enthält für den Schutz Jugendlicher zwischen 14 und 18 Jahren unter anderem folgende Tatbestände: Vergewaltigung (§ 201); Geschlechtliche Nötigung (§ 202); Schändung (§ 205); Sittliche Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren (§ 208); Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses (§ 212). “Dass hier Teile der ÖVP krampfhaft an einer Ersatzlösung basteln, hat also keine sachlichen sondern rein ideologische Gründe. Fraglich ist, ob der Standpunkt von Fekter in der ÖVP überhaupt noch mehrheitsfähig ist, nachdem selbst steirische ÖVP-Abgeordnete hier einen anderen Standpunkt einnehmen und nach heutigen Zeitungsberichten sogar Lesben und Schwule in der ÖVP nicht länger tatenlos zusehen”, erklärte Prammer und stellte abschließend fest: “Hoffentlich setzt sich nach einem intensiven Diskussionprozess auch in der ÖVP die Erkenntnis durch, dass nach einer ersatzlosen Abschaffung des § 209 kein Kind ’schutzlos’ ist. Andernfalls ist es mir persönlich lieber, dass die ÖVP nichts macht und das Höchstgericht entscheiden lässt.” (Schluss) se/mm