Das Gesetz als Garant für Gleichbehandlung

17851390181_6230b98224_oAntrag im Salzburger Landtag soll sicherstellen, dass es keine Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität per Gesetz gibt.

„In den vergangenen Jahren konnten bereits viele fundamentale gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, um eine vollständige Gleichstellung und Gleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger in Österreich zu erzielen. Dennoch gibt es immer noch sehr viele Bereiche, wo gerade auch auf gesetzlicher Ebene, Nachbesserungen und Änderungen dringend notwendig sind“, weiß Ing. Georg Djundja, Vorsitzender der SOHO Salzburg, die sich als LGBTI-Organisation innerhalb der SPÖ besonders für das Ende jedweder Form der Diskriminierung und eine Anerkennung der Diversität in unserer Gesellschaft stark macht.

Antrag im Landtag zur Abschaffung der Ungleichbehandlung
Diese Ansicht teilen auch Landesparteivorsitzender Walter Steidl und Landesfrauenvorsitzende Ingrid Riezler, die anlässlich der immer noch gesetzlich geregelten Schlechterstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren einen Antrag im Landtag eingebracht haben, der diesen Mittwoch im Ausschuss behandelt wird und damit eine Abschaffung von Ungleichbehandlungen aufgrund der sexuellen Orientierung einfordern. „Das Gesetz zur Eingetragenen Partnerschaft, das im Jänner 2010 in Kraft getreten ist, war bereits ein erster wichtiger Schritt für die Gleichstellung der BürgerInnen in Österreich. Dennoch ist es höchst an der Zeit, dass die Eingetragene Partnerschaft auch rechtlich mit einer Ehe gleichgestellt wird“, begründet Walter Steidl die Antragstellung. „Eingetragene Partner dürfen beispielsweise keinen gemeinsamen Familiennamen annehmen und dürfen ihre Verpartnerung nicht über das Standesamt sondern ausschließlich über die Bezirksverwaltungsbehörden abwickeln. Dies sind nur zwei Beispiele von vielen Punkten der Diskriminierung, die wir endlich beseitigen müssen“, fordert SPÖ-Landesfrauenvorsitzende Ingrid Riezler.

Transidentität und Intersexualität dürfen kein Tabuthema sein
Der Antrag von Walter Steidl und Ingrid Riezler befasst sich aber nicht nur mit der gesetzlichen Gleichstellung der Eingetragenen Partnerschaften sondern auch mit dem Ende der Diskriminierungen aufgrund der Geschlechtsidentität und der Geschlechtsvariation. „Intersexualität und Transidentität waren in Österreich die längste Zeit Tabuthemen. Das hat sich dank dem Erfolg von Conchita Wurst beim Eurovision Song Contest zwar etwas verbessert aber es ist zu befürchten, dass es mit Ende des diesjährigen Song Contest wieder zu einem Tabuthema oder zumindest zu einem Thema wird, über das man einfach nicht mehr spricht“, zeigt sich Djundja besorgt und ergänzt: „Ich hatte viele berührende Erlebnisse in den vergangenen Jahren, mit transidenten und intersexuellen BürgerInnen, für die Diskriminierung und Ausgrenzung zum Alltag gehört.“

„Der Gesetzgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Personengruppen vor Diskriminierung rechtlich geschützt werden. Begleitend zu den gesetzlichen Maßnahmen braucht es aber auch bewusstseinsbildende Maßnahmen, um die BürgerInnen zu informieren“, ist Riezler überzeugt.

„Wir fordern in unserem Antrag die Landesregierung dazu auf, sich gegen Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare auszusprechen und sich für die Öffnung der Ehe auch auf Bundesebene stark zu machen. Ebenso soll auch das Salzburger Gleichbehandlungsgesetz um die Bereiche der Geschlechtsidentität und der Geschlechtsvariation erweitert werden“, fassen Steidl und Riezler ihre Forderungen zusammen.