Fischer: Vorstoß in Richtung Aufhebung des Paragraph 209

Utl.: Freiheitsstrafen wegen gleichgeschlechtlicher Beziehungen in den meisten EU-Ländern längst abgeschafft

22. 5. 2001 – Wien (SK) “In einer Zeit, in der mit Recht heftige Diskussionen darüber geführt werden, ob Journalisten, die durch Veröffentlichungen die Privatsphäre eines Menschen verletzen mit Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten bedroht werden dürfen, ist es auch notwendig darüber zu diskutieren, ob man in Österreich wegen gleichgeschlechtlicher Beziehungen zu Freiheitsstrafen von sechs Monaten verurteilt werden darf”, sagte der stellvertretende SPÖ-Vorsitzende Heinz Fischer am Dienstag gegenüber dem Pressedienst der SPÖ.

In diesem Sinn ist es zu begrüßen, dass das Oberlandesgericht Innsbruck – wie die APA berichtet – beim Verfassungsgerichtshof den Antrag auf Aufhebung des umstrittenen Paragraph 209 des Strafgesetzbuches gestellt hat. “Immer deutlicher wird spürbar, dass diese Strafdrohung, die in den meisten anderen EU-Staaten längst abgeschafft wurde, in Österreich nicht länger aufrechterhalten werden sollte, und eine Reform dieser aus der Frühzeit des österreichischen Strafrechtes, also aus dem 19. Jahrhundert stammenden Strafdrohung nicht mehr vertreten werden kann.”

“Österreichische Parlamentarier wären daher meiner Meinung nach gut beraten, vor diesem Thema und vor den gravierenden Problemen, die man manchen unserer Mitbürger durch die Androhung von Gefängnisstrafen im Sinne des § 209 des Strafgesetzes bereitet, nicht länger die Augen zu verschließen, sondern den Mut für eine Reform dieser Strafbestimmungen unter Bedachtnahme auf die Erfahrungen anderer europäischer Demokratien zu haben.”

Ich werde jedenfalls die sozialdemokratische Parlamentsfraktion ersuchen, einen Vorstoß in diese Richtung zu unternehmen, um das österreichische Strafrecht von einer unzeitgemäßen und inhumanen und nicht zuletzt wirkungslosen Strafdrohung zu befreien”, schloss Fischer. (Schluss) se/mm