Jarolim: “Sensationsurteil in § 209-Verfahren verlangt nach rascher Aufhebung dieses Schandparagraphen”

Utl.: Schüssel offensichtlich für inquisitorische Maßnahmen gegen Homosexuelle

28. 8. 2001 – Wien (SK) “Das heutige Sensationsurteil in einem Verfahren nach § 209 StGB und die entsprechenden Erläuterungen des Richters zeigen einmal mehr, dass eine rasche und ersatzlose Aufhebung dieses Schandparagraphen dringend notwendig ist. Im Gegensatz dazu versteckt der Bundeskanzler seine menschenrechtswidrige und wissenschaftsfeindliche Haltung hinter fadenscheinigen und unqualifizierten Argumenten” empörte sich heute SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim gegenüber dem Pressedienst der SPÖ.

Jarolim führte aus: “Offensichtlich sind dem reaktionär dominierten Schüssel Homosexuelle und deren Rechte so zuwider, dass er unter Missachtung der Menschenrechte weiter an Maßnahmen gegen sie festhält, die an die Inquisition erinnern. Denn wenn freiwillige Liebesbeziehungen nur deswegen verboten sind, weil sie zwischen zwei Partnern des gleichen Geschlechts stattfinden, dann erinnert dies eben an die Zeiten der heiligen Inquisition, die auch immer glaubte zu wissen, was das Beste für die Menschen des Mittelalters ist.”

“Ich hoffe daher, dass wir diesen Paragraphen demnächst in die Geschichtsbücher des österreichischen Strafrechts verbannen können. Nachdem nun sogar die FPÖ-Bundesparteivorsitzende dem VfGH ihre Zustimmung zu einer Aufhebung des § 209 StGB signalisiert hat, wird dieser hoffentlich rasch und unbeeinflusst entscheiden.” erklärte Jarolim und betonte abschließend: “Eine freie Entscheidung im Parlament wäre politisch eigentlich wünschenswerter. Allerdings bezweifle ich, dass die ÖVP-Spitze hier ihren derzeitigen Koalitionspartner anders behandeln wird als die SPÖ bei der entsprechenden Abstimmung im Jahre 1998, wo wir gegen unseren Willen zur Einhaltung des Koalitionsvertrages den Sitzungssaal verlassen mussten. Vielmehr würde die ÖVP vermutlich auch heute die Koalition in Frage stellen oder hanebüchene Ersatzlösungen einbringen. Daher könnte der von den Grünen möglicherweise demnächst eingebrachte Initiativantrag in dieser Frage noch zum Bumerang für die Betroffenen werden. Sollte die SPÖ in Verhandlungen eine Mehrheit für die ersatzlose Abschaffung sehen, wird sie hier parlamentarische Initiativen setzen, ansonsten werden wir wohl eher den Spruch des Verfassungsgerichtshofes abwarten.” (Schluss) ah/mm