SP-Ludwig: Menschenrechtswidriger Paragraf 209 muss abgeschafft werden

30. 5. 2001 – Wien (SPW) “Dass in Österreich ein homosexueller Mann mit Führerscheinentzug bestraft wird, weil er eine Beziehung zu einem Sechzehnjährigen hat, und dass gleichgeschlechtliche Liebe sogar mit einer Gefängnisstrafe geahndet wird, ist mehr als beschämend”, kommentierte die Frauensprecherin der SPÖ Wien, LAbg. Martina Ludwig am Mittwoch die Kritik am Paragraf 209 StGB im Jahresbericht von Amnesty International. “Die Diskriminierung von Homosexuellen muss in allen Bereichen beseitigt werden. Ein lange überfälliger Schritt, nämlich die Abschaffung des menschenrechtswidrigen § 209, ist bisher am Widerstand der so genannten christlich sozialen Volkspartei gescheitert. Ihr ist es daher anzulasten, dass Österreich von Menschenrechtsorganisationen aber auch vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gerügt wird”, erklärte Ludwig.

Selbstverständlich müsse es Schutzbestimmungen für Jugendliche geben, diese müssten aber realistisch sein. Es sei nicht einzusehen, dass die Liebesbeziehung zwischen einem Zwanzigjährigen und einer Fünfzehnjährigen straffrei sei, während eine solche Beziehung zwischen zwei Männern “verboten” sei, kritisierte Ludwig. “Nachdem nun sogar die Freiheitlichen eingesehen haben, dass dieser menschenrechtswidrige Paragraf 209 gestrichen werden muss, ist zu hoffen, dass Österreich diese blamable Rechtssituation bald beseitigt”, so Ludwig abschließend. (Schluss) gd