#SicherUndSelbstbestimmt mit uns: Zum Start in den Frühjahr 2026 haben wir gute Nachrichten! Durch eine neue Verordnung des Innenministeriums gibt es endlich mehr Selbstbestimmung für trans* Personen beim Personenstand! Hier findet ihr die wichtigsten Details.




Das sind die wichtigsten Infos zur neuen Regelung des Geschlechtseintrags für trans* Personen:
- Seit 31. Jänner 2026 haben trans* Personen die Möglichkeit, neben den Einträgen „männlich“ und „weiblich“ nun auch die „alternativen Geschlechtseinträge“ (inter, divers, offen, kein Eintrag) zu nutzen, um ihre Geschlechtsidentität adäquat zu beschreiben!
- Diese Neuregelung wurde vom Innenministerium als Reaktion auf den aktuellen VfGH-Entscheid (E 1297/2025, 18.12.2025) erlassen, durch den nicht-binäre Personen das Recht auf Streichung ihres Geschlechtseintrags erhalten haben. Das Ministerium erkennt damit an, dass der VfGH höchstwahrscheinlich weitere Öffnungsschritte setzen wird, nimmt diese aktiv vorweg und erlaubt für trans* Personen auf jene Geschlechtseinträge zuzugreifen, die es bisher nur für intergeschlechtliche Personen gegeben hat.
- Das Innenministerium setzt damit auch einen klaren Rechtsstandard für trans* Personen, wobei nicht-binäre Personen als Untergruppe von trans* Personen zu verstehen sind.
- Geregelt wird dieser Schritt in der neuen „Durchführungsanleitung für die standesrechtliche Arbeit (DA)“ des BMI (GZ: 2026-0.118.939). Gültig ist diese ab 31. Jänner 2026.