Denn das Rote im Regenbogen klammert niemanden aus

Wien hat als erstes Bundesland im Gleichbehandlungsgesetz und im Dienstrecht Geschlechtsidentität als Grund für Diskriminierung festgeschrieben, womit für Menschen Rechtssicherheit geschaffen wird, die sich jenseits personenstandsrechtlicher Belange nicht in die gängigen Normen der Geschlechtsidentitäten einordnen wollen oder können.

Außerdem haben wir geändert, dass für eine Personenstandsänderung kein psychiatrisches oder klinisch-psychologisches Gutachten von Nöten ist. Bei der Personenstandsänderung ein psychotherapeutisches Gutachten vorzuweisen reicht in Wien aus. Bei der Vornamensänderung auf einen geschlechtsneutralen Namen ist in Wien seit 2013 keine Gebühr mehr zu verrichten, wenn als Begründung unzumutbare wirtschaftliche und soziale Nachteile angeführt werden. Begleitend dazu werden alle StandesbeamtInnen darin geschult, gut auf die Situation von Transgender Personen eingehen zu können.
Die Broschüre Trans*Identitäten ist kostenlos bestellbar und liefert erste Informationen für Angehörige und FreundInnen, https://www.wien.gv.at/menschen/queer/transgender/