Meldezettel ist nicht Bestätigung der Meldung

Beispielfoto - MeldeauskunftUtl.: Traschkowitsch: Kein Zwangsouting für Lesben und Schwule =

Wien (OTS/SK) – „Die Eingetragene Partnerschaft führt nicht zu einem Zwangsouting auf Grund des Personenstandes beim Meldezettel, wie das Gegner des Eingetragenen Partnerschafts-Gesetzes behaupten“, stellt Peter Traschkowitsch, Bundes- und Landesvorsitzender der SoHo (Sozialdemokratie & Homosexualität) fest. ****

Es ist zwischen Meldezettel, der Bestätigung der Meldung und einer Meldebestätigung zu unterscheiden. Der Meldezettel ist das Antragsformular, das zur An-bzw. Abmeldung einer Unterkunft dient. Die Bestätigung der Meldung, die früher „Meldezettel“ hieß, wird auf Basis des Antragsformulars aus dem Zentralen Melderegister ausgefertigt, enthält die aktuellen Meldedaten  und dient dem Meldepflichtigen zur Vorlage überall dort, wo sie verlangt werden. In dieser Bestätigung der Meldung wird nach einer Programmänderung im Zentralen Melderegister seit dem 16. Februar kein Personenstand angeführt – also auch nicht, ob jemand verpartnert ist oder war. Die Meldebestätigung ist eine Auflistung über den oder die aufrechten oder ehemalige Wohnsitze.

„Denjenigen, die sich prinzipiell über die Erfassung des Personenstandes im Meldewesen aufregen, sei gesagt: Die Eingetragene Partnerschaft bringt – so wie die Ehe – Rechte und Pflichten mit sich. Wer wirklich für die Gleichberechtigung von Lesben und Schwulen ist, der führt sie nicht an den Rand der Gesellschaft, dort haben sie lange genug gestanden, sondern in die Mitte“, so Traschkowitsch abschließend.