SPÖ-Wehsely: “ÖVP-Finz möchte Jugendliche entmündigen!”

Utl: ÖVP sollte sich endlich zur einzig richtigen Lösung – zur ersatzlosen Abschaffung -des Paragrafen 209 StGb durchringen

5. 6. 2002 – Wien (SPW-K) “Statt mit einer halbherzigen Lösung Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren zu entmündigen, sollte sich die ÖVP endlich zur einzig richtigen Lösung – zur ersatzlosen Abschaffung – des Paragrafen 209 StGb durchringen”, kommentierte heute SPÖ-Gemeinderätin Mag. Sonja Wehsely die heutigen Äußerungen des designierten Wiener ÖVP-Obmanns Dr. Alfred Finz zur Frage der Abschaffung des Paragrafen 209. “Was ist das für eine “urbane Stadtpartei”, deren künftiger Obmann den Life-Ball in der Tageszeitung “Die Presse” als bewusste Provokation bezeichnet und mit der Stärkung der Elternrechte den Freiraum von jungen Menschen beschneiden möchte?”
Das bestehende Jugendsexualstrafrecht biete bereits ausreichend Schutz für alle Mädchen und Burschen beiderlei Geschlechts und jeglicher sexueller Orientierung, so Wehsely weiter. “In Österreich gilt seit 1803 für alle Mädchen und Burschen ein generelles Schutzalter von 14 Jahren bei freiwilligen sexuellen Handlungen. Über das allgemeine Schutzalter hinaus gewährleistet das österreichische Sexualstrafrecht einen starken Schutz vor Missbrauchshandlungen für alle Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, unabhängig davon, ob sie heterosexuell oder homosexuell orientiert sind: Es ist daher nicht verständlich, warum man hier weitere Verschärfungen vornehmen soll.”

Mehr als überfällig sei dagegen die Aufhebung der strafrechtlichen Sonderbehandlung schwuler und bisexueller Jugendlicher – und zwar ohne Einschränkung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts aller Jugendlicher, unterstrich Wehsely. “Es ist beschämend, dass es in Österreich im dritten Jahrtausend immer noch eine europaweit einzigartige strafrechtliche Diskriminierung homo- und bisexueller Männer gibt.” Während im Wirkungsbereich der Stadt Wien die Möglichkeiten zur Beseitigung von Diskriminierungen ausgeschöpft seien und mit der “Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen” eine städtische Einrichtung bestehe, die sich ausschließlich der Sichtbarmachung und Beseitigung von Diskriminierungen widme, “kann sich die Bundesregierung noch immer nicht zu einer menschenwürdigen, zeitgemäßen Lösung in dieser Frage aufraffen.”

“Ich appelliere einmal mehr an den Bund, die rechtliche Diskriminierung homosexueller Menschen so schnell wie möglich zu beseitigen. Die ersatzlose Abschaffung des Paragrafen ist kein tolerantes Entgegenkommen sondern eine Frage der Menschenrechte!”, schloss Wehsely. (Schluss)